15. Kölner Abfalltage 2006

Novelle der AbfRRL – Weichenstellungen für Industrie, Kommunen und private Abfallwirtschaft

12./13. Dezember 2006
Maritim Hotel Köln

 

Mitwirkung
DGAW Deutsche  Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V., Berlin

Schirmherrschaft
Oberbürgermeister der Stadt Köln, Fritz Schramma
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg


Initiatoren und Leiter

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Klett, Rechtsanwalt, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln

Dr. jur. Alexander Schink, Staatssekretär, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, NRW

Dr.-Ing. Helmut Schnurer, Ministerialdirigent a.D., Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn

 

Kongressbüro und Veranstalter

Kirsten Gutke Verlag

Postfach 25 02 53  ·  D-50518 Köln

Tel.: 0221 / 93 20 720  ·  Fax: 0221 / 31 36 37

E-Mail: Gutke-Verlag@t-online.de

 

Anzeigenschaltung und Fachausstellung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in der im Anschluss an den Fachkongress erscheinenden Druckschrift eine Anzeige zu schalten sowie während der Tagung im Foyer des Maritim Hotels auszustellen. Weitere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie bei Frau M. Sarkardeh - Gutke Verlag - in unserem Veranstaltungsbüro.

 

 

Programm

 

Dienstag, 12. Dezember 2006

 9.00     Begrüßung und Einführung durch die Initiatoren

 RA Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Klett, Köln

 Staatssekretär Dr. jur. Alexander Schink, Düsseldorf

               MinDirig. a.D. Dr.-Ing. Helmut Schnurer, Kasbach-Ohlenberg

 

 Einleitung:

 

    9.30     Novelle der AbfRRL und thematische Strategie der EU für Abfallvermeidung und –recycling
Dr. Helmut Maurer, Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission, Brüssel

  10.00     Bedeutung und Wirkung der Novelle der AbfRRL für das deutsche Abfallrecht
Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Bonn

  10.30     Kaffeepause

 

Beginn der Abfalleigenschaft:

 

  11.00    Abgrenzung zwischen Nebenprodukt-Abfall

Dr. Christoph Sobotta, Kabinett der Generalanwältin Juliane Kokott, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

  11.30    Abgrenzung zwischen gebrauchtem Produkt-Abfall

Dipl.-Kfm. Rolf Willeke, Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V., Düsseldorf

  12.00    Diskussion

  12.45    Mittagessen

14.00    Abgrenzung  zu REACH

Eva-Maria Krüger, Europakoordinatorin der Remondis AG, Lünen

14.30    Abgrenzung zu Bergrecht und Bodenschutzrecht

Prof. Dr. Walter Frenz, Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen

15.00    Diskussion

15.30    Kaffepause  

 

Ende der Abfalleigenschaft:

  16.00     Bei der stofflichen Verwertung am Beispiel Papier

Thomas Reiche, Referatsleiter Altpapier, Verband der Papierindustrie, Bonn

  16.20     Bei der stofflichen Verwertung am Beispiel mineralischer Baustoffe

Dr. Christel Wies, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

  16.40    Bei der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und der energetischen Verwertung

Dr. Martin Oerter, VDZ Verein Deutscher Zementwerke e.V., Düsseldorf

 

Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung:

 

  17.00     Anforderungen aus deutscher Sicht an die Novelle der AbfRRL

MR Thomas Buch, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 

  17.30     Diskussion

  18.30     Imbiss

  20.00     Abendveranstaltung

 

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Künftige Aufgabenverteilung zwischen öffentlichen und privaten Entworgern:

 

    9.00     Aus kommunaler Sicht

Alfred Krenn, Geschäftsführer Abfallwirtschaftsverband Leoben

    9.20     Aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft

Peter Hoffmeyer, Vorstandsvorsitzender Nehlsen AG, Bremen, Präsident des BDE

 

Anforderungen an die Verwertung (BVT); Integration der Richtlinien über gefährliche Abfälle und Altöle und Zulassungsrecht für Anlagen:

 

   9.40     Abfallbehandlung nach den Grundsätzen der IVU-Richtlinie

Siegfried Kalmbach, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Umweltbundessamt, Nationaler Experte für BREF „Abfallbehandlung“, Dessau

  10.00    Energieeffizienzbetrachtungen bei Verwertungsanlagen

Peter Bollig, Geschäftsführer der Kreis Weseler Abfallgesellschaft, Kamp-Lidfort

10.30        Kaffeepause

11.00    Getrennthaltung und hochwertige Verwertung von Gewerbeabfällen

Dr. Holger Thärichen, BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe

  11.20     Auswirkungen für die deutsche Abfallwirtschaft

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, Burgwedel

  11.50     Änderung des Zulassungsrechts für Abfalllentsorgungsanlagen

MinRat, MinDirig. a.D. Dr. Andreas Wasielewski, Ministerium für Umwelt und ländliche Räume, Kiel

  12.20     Diskussion

  13.00     Mittagspause

Pro und Contra Abfallwirtschaftspläne und Vermeidungsprogramme sowie Novelle der EG-AbfVerbrV:

 

  14.00     Pro

Holger Alwast, Prognos AG, Berlin

  14.20     Contra

Ltd. RegBauDir Jürgen Hachen, Bezirksregierung

  14.40     Kaffeepause

  15.10     Neue Anforderungen bei der Abfallverbringung

Tilmann Baehr, Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Ausblich auf die weitere Entwicklung der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen:

 

  15.40    Auswirkungen der Novelle der AbfRRL auf Deutscland

MinDirektor Dr. Helge Wendenburg, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn

  16.10     Diskussion

  16.45     Schlussworte

 

 

Einführung

 

 

Die Abfall-Rahmen-Richtlinie, das europäische Grundgesetz für das Abfallrecht, wird nach etwa 30 Jahren wesentlich überarbeitet. Anlass dazu haben unter anderem verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu Abgrenzungsfragen zwischen Abfall und Nichtabfall bzw. Nebenprodukt sowie zwischen Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung gegeben. Dabei haben diese Entscheidungen, mit denen das Gericht jeweils Kriterien zur Beantwortung dieser Abgrenzungsfragen entwickelt hat, in der Praxis zum Teil kontroverse Reaktionen erfahren.

 

Es sollen mit der Novelle zugleich weitere Ziele verfolgt, ein Umweltziel in die Richtlinie aufgenommen, Mindestanforderungen für bestimmte Abfallbewirtschaftungsverfahren definiert und Anforderungen für die Einführung des Endes der Abfalleigenschaft bestimmt werden.

 

Die 15. Kölner Abfalltage werden diese Veränderungen thematisieren und herausarbeiten, welche Weichenstellungen sich für die Industrie, für die Kommunen und die private Abfallwirtschaft ergeben. Ein Vertreter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission wird hierzu zunächst über die thematische Strategie der EU für Abfallvermeidung und -recycling berichten und zusätzlich wird aus deutscher Sicht die Bedeutung und Wirkung der AbfRRL für das deutsche Abfallrecht analysiert. Der erste Tag der zweitägigen Veranstaltung wird sich im weiteren Verlauf mit den Abgrenzungsfragen auf der Grundlage der novellierten Vorschriften der AbfRRL befassen:

 

In einem ersten Schritt werden die Themen Beginn der Abfalleigenschaft und Abgrenzungsfragen zwischen Abfall und (Neben-)Produkten behandelt werden. Hierzu werden u.a. ein Vertreter der Generalanwaltschaft beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie ein Vertreter des dafür maßgeblichen deutschen Fachverbandes referieren. Weitere Fragen wie z.B., ob und inwieweit Anforderungen aus den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von chemischen Stoffen für Abfälle Bedeutung haben, wie Abfall- und Bergrecht bzw. Abfall- und Bodenschutzrecht voneinander abzugrenzen sind, werden erörtert werden.

 

Der zweite Teil des ersten Tages befasst sich mit dem Ende der Abfalleigenschaft. Es werden die Aufbereitung von Abfällen, die stoffliche Verwertung, die Herstellung von Ersatzbrennstoffen sowie die energetische Verwertung von Abfall erörtert werden.

 

In einem dritten Abschnitt werden Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung entwickelt so zusagen als Anforderungen aus deutscher Sicht an die Novelle der AbfRRL.

 

Schwerpunkte des zweiten Tages der Veranstaltung werden die strukturellen Anforderungen für das neue Abfallrecht auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene sowie die künftige Aufgabenverteilung zwischen öffentlichen und privaten Entsorgern sein. Zu diesen Themen werden sowohl Überlegungen aus der Sicht kommunaler Entsorger als auch aus der privaten Entsorgungswirtschaft vorgetragen werden.

 

Es werden nicht nur die das Abfallrecht prägenden Begriffsbestimmungen, Abgrenzungsfragen, sondern auch in einem weiteren Abschnitt die Anforderungen an die Verwertung im Sinne des Standes der Technik im Vergleich mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben „best available technology“ oder „beste verfügbare Technik“ dargestellt.

 

Weitere Themen der 15. Kölner Abfalltage sind:

•  IVU-Grundsätze und deren Integration in Recycling-Verfahren,

•  Energieeffizienzbetrachtungen bei Verwertungsanlagen,

•  die Integration der Richtlinien über gefährliche Abfälle und Altölbeseitigung in die AbfRRL,

•  das Zulassungsrecht für Abfallentsorgungsanlagen,

•  Pro und Contra von Abfallwirtschaftsplänen,

•  Vermeidungsprogramme aus Sicht der deutschen Abfallwirtschaft und

•  die Novelle der EG-Abfallverbringungsverordnung.

 

Zudem wird die Frage erörtert werden, ob die Errungenschaften der bisherigen Richtlinienbestimmungen und deren Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bei der Novellierung der AbfRRL ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.

 

Am Schluss steht ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit den entstehenden Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland.

 

Für die Veranstaltung konnten wiederum erfahrene Referentinnen und Referenten gewonnen werden.

 

Die Organisation liegt in den Händen von Frau Kirsten Gutke und ihren Mitarbeitern, die es hinsichtlich der Betreuung der Teilnehmer während der Veranstaltungen in den vielen vorausgegangenen Kölner Abfalltagen an Nichts haben fehlen lassen. Die fachliche Gestaltung und Leitung des Kongresses obliegt – wie in der Vergangenheit – den Initiatoren.



 

 

 

Teilnahmebedingungen

 

Programm

Alle Angaben, die in diesem Programm enthalten sind, entsprechen dem Stand der Drucklegung (7.09.2006). Änderungen aus besonderem Anlass bleiben vorbehalten.

 

Anmeldung

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den vorbereiteten Anmeldeabschnitt oder schreiben Sie unter Angabe des Unternehmens / der Behörde und Ihres Namens an den Gutke Verlag. Ihnen wird umgehend eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung zugeschickt. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung des Teilnahmepreises fällig. Die Anmeldung ist bindend. Im Verhinderungsfall werden Vertreter des gleichen Unternehmens / der gleichen Behörde als Teilnehmer akzeptiert. Bei Stornierung der Anmeldung kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5% des Teilnahmepreises verlangen. Bei Stornierung, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, bleibt der volle Teilnahmepreis fällig.

 

Teilnahmepreis                    € 750,-       zzgl. 16% MwSt.

(für Behördenmitarbeiter     € 475,-       zzgl. 16% MwSt.)

 

Leistungen

-          Teilnahme am Fachkongress am 12. und 13. Dezember 2006

-          Kaffee und Gebäck in den Pausen

-          Tagungsunterlagen sowie Druckschrift zu einem späteren Zeitpunkt (nach redaktioneller Bearbeitung der Beiträge und Diskussionen)

-          Mittagessen am 12. und 13. Dezember 2006

-          Imbiss und Abendprogramm am 12. Dezember 2006

 

Zimmerreservierung

Der K. Gutke Verlag hat im Hotel Maritim eine begrenzte Anzahl von Zimmern zu Sonderkonditionen reserviert. Bitte nehmen Sie die Buchung bis zum 27. November 2006 beim Maritim Hotel, Heumarkt 20, 50667 Köln (Tel.: 0221/20270) unter dem Stichwort „Gutke Verlag/Kölner Abfalltage“ selbst vor. Die Preise (EZ ~133,– €, DZ ~160,– €) schließen das Frühstücksbuffet im Hotel mit ein.

 

Zahlungsmodalitäten

Überweisung des Teilnahmepreises auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten oder durch Scheck an den Veranstalter unter Angabe der Rechnungsnummer.

 

Veranstalter

Kirsten Gutke Verlag

Postfach 250253  ·  D-50518 Köln

Tel.: 0221 / 93 20 720  ·  Fax: 0221 / 31 36 37

E-Mail: Gutke-Verlag@t-online.de

 

 

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Anmeldung

 

An den

K. Gutke Verlag

Postfach 250253

D - 50518 Köln

 

 

Fax: 0221 / 31 36 37

 

15. Kölner Abfalltage, 12.- 13. Dezember 2006

 

Fachkongress zum Thema

„Novelle der AbfRRL – Weichenstellungen für Industrie, Kommunen und private Abfallwirtschaft“

 

Wir melden ......Person(en) zu den 15. Kölner Abfalltagen in Köln an (12.- 13. Dezember 2006).

 

q        Der Teilnahmepreis beträgt pro Person  € 750,-- zzgl. 16% MwSt.          

q        Der Teilnahmepreis für Behördenmitarbeiter beträgt pro Person € 475,-- zzgl. 16% MwSt.

 

 

Mit meiner Unterschrift erkenne ich Ihre Teilnahmebedingungen an.

 

Bitte übersenden Sie die Teilnahmebestätigung mit der Rechnung an meine unten angegebene Adresse.

 

 

q        Wir beteiligen uns mit ___ m2 an der begleitenden Ausstellung im Foyer des Hotels Maritim

            (€ 140,-- /m² zzgl. 16% MwSt).

 

 

q        Wir möchten eine Anzeige in der im Anschluss an diesen Fachkongress erscheinenden Druckschrift reservieren (DIN A5 - halbseitig € 320,--,  ganzseitig € 620,--, jeweils zzgl. 16% MwSt).

 

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